Erneuerbare Energien – Akzeptanz und Beteiligung
Die Situation der Erneuerbaren Energien ist in Sachsen schwierig, es gibt in vielen Gegenden heftigen Widerstand, vor allem gegen Windkraft-Anlagen. Andererseits gibt es auch eine starke Nachfrage, sowohl von Firmen, die sich ansiedeln wollen, aber auch von Bürger:innen, die eine Solaranlage auf ihr Dach oder ihren Balkon installieren wollen. Dieses Spannungsfeld beleuchtete ein Podium mit
- Dr. Gerd Lippold, Staatssekretär SMEKUL
- Dirk Neubauer, Landrat Mittelsachsen
- Prof. Gundula Hübner, MLU Halle-Wittenberg
- Dr. Stephan Lowis, Vorstandsvorsitzender enviaM
- Falk Zeuner, Präsident VEE
Aus Umfragen (z.B. SMEKUL-Befragung 2021) ist bekannt, dass die Sachsen gar nicht so anders sind als andere Bundesbürgerinnen. Es gibt mit 64% eine große Mehrheit von Befürwortern. Ein Viertel ist neutral, lediglich zehn Prozent negativ eingestellt. Dennoch gelingt es dieser Minderheit immer wieder, sich lautstark Gehör zu verschaffen und Windenergie-Projekte aufzuhalten oder ganz zu verhindern. Dirk Neubauer berichtete sehr anschaulich darüber, wie bei vielen Beteiligungsformaten ganz wenige Leute auftachten. Erst später, wenn es dann konkret wird, taucht der Vorwurf auf, zu wenig beteiligt worden zu sein. Zudem sind Erneuerbare Energien negativ besetzt. Nicht zuletzt bestätigt der Sächsische Ministerpräsident die Zweifler mit seiner Aussage, die Energiewende wäre gescheitert und müsse neu aufgesetzt werden.
Aus der Wirtschaft kommen hingegen ganz andere Signale, vielen Unternehmen ist es sehr wichtig, an ihrem Standort sauberen Strom zu beziehen. Denn der CO2-Abdruck wird in Zukunft entscheidend für die Akzeptanz von Produkten und Dienstleistungen sein.
Konkrete Instrumente zur Beteiligung sind zum Einen eine finanzielle Beteiligung der Kommune an der erzeugten Energie, zur Diskussion steht ein Betrag von 0,2 Ct pro erzeugter kWh. Dies wird derzeit verhandelt und abgestimmt. Während Kommunen das sicher schätzen, bedeutet es eine knappere Kalkulation bei der Projektentwicklung und könnte bestimmte Projekte verhindern.
Die zweite, bereits bestehende Maßnahme ist die Flexibilisierungsklausel. Diese ermöglicht es Kommunen, die nicht auf die Vorgaben durch das Raumplanungsverfahren warten wollen, selbst geeignete Vorrangflächen auszuweisen und Windkraftanlagen zu genehmigen.
Aber trotz all dieser Instrumente und Regelungen ist es schwierig, gegen verbreitete Sorgen und Ängste (Infraschall) anzukommen. Prof. Hübner berichtete von einer Maßnahme, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, die sich durch eine neu errichtete Windkraftanlage gestört fühlten. Mit Umfragen wurden ihre empfundenen Lärmbelästigungen erfasst, sie konnten dann auch selbst Messungen aufnehmen und mit Fachleuten diskutieren. Dadruch konnte bei vielen Teilnehmenden eine bessere Akzeptanz erreicht werden.
Aber es bleibt schwierig und die Zukunftsaussichten stimmen nicht gerade optimistisch. In Sachsen könnten die nächsten Wahlen auf kommunaler und Landesebene ein Erstarken der AfD zur Folge haben, die von Braunkohle und Atomkraftwerken träumt.