16.8.2023

Gesetzentwurf "Solarpaket 1"

Balkonkraftwerk

Es gibt Neuigkeiten für alle, die eine PV-Anlage betreiben oder mit dem Gedanken spielen, sich eine anzuschaffen. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf Solarpaket 1, ab September wird dieser dann im Bundestag beraten.

Anlagenleistung für steckerfertige PV-Anlagen

Bisher gilt eine Grenze von 600 W für die Wechselrichter-Leistung. Die maximal mögliche Leistung der Solarpanele kann da zwar drüber liegen, jedoch speist der Wechselrichter maximal 600 W ins Netz ein. Da andere europäische Länder bereits 800 W zulassen (z.B. Österreich) wurde der Wunsch nach einer Harmonisierung laut. Der Gesetzentwurf erlaubt maximal 800 W Wechselrichter-Leistung, die Solarpanele können bis 2000 W Spitzenleistung haben.

Spannend wird das für Heimspeicher, die man damit wesentlich schneller oder im Winter überhaupt aufladen kann. Es gibt bereits einige Systeme, welche sich zwischen die Solarpanele und den Wechselrichter schalten und eine definierte Leistung einspeisen, während die Überschüsse eingespeichert werden.

Meldepflichten und rückwärtslaufende Stromzähler

Bisher muss man seine Anlage beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister anmelden. In Zukunft entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, was eine große Erleichterung ist.

Außerdem ist es in Zukunft auch zulässig, für eine Übergangsfrist einen alten Stromzähler (Ferraris-Zähler) zu nutzen. Dann würde bei einem Einspeisungsüberschuss der Zähler rückwärts laufen und damit sie Stromrechnung reduzieren. Bisher galt das als Rechnungsbetrug.

Dachanlagen

Eine weitere geplante Neuerung betrifft Dachanlagen auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Bisher musste eine Gruppe von Eigentümern, die eine Anlage auf ihrem Mehrfamilienhaus planen, zu einer Art Energieversorger werden (Betreiber-Instanz). Das hieß Zählerverantwortung, Verträge mit einem Stromanbieter für die zusätzlich nötigen Energiemengen und die jährliche Abrechnung.

Neu gibt es jetzt das Modell Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Der erzeugte Strom nach einem festen Schlüssel verteilt auf die einzelnen Haushalte und die Pflicht zur Reststromlieferung entfällt. Überschüsse können aber nach wie vor vergütet ins Netz eingespeist werden. Das werde ich mir definitiv genauer anschauen, klingt nach einem machbaren Weg auch für unser Mehrfamilienhaus.

Einspeise-Steckdose

Was leider noch nicht vereinfacht wurde, ist die VDE-Norm zur Einspeise-Steckdose (Wieland). In der Praxis werden viele ohnehin die vorhandene Schuko-Steckdose am Balkon nutzen, aber laut VDE-Norm müsste es eine spezielle Einspeise-Steckdose sein. Hier wird aber noch was kommen.

Quellen